Personendaten

1. Wer stellt den Scheidungsantrag?

Wer von beiden Eheleuten den Antrag stellt, ist in der Regel völlig egal.
Wenn einer der Ehegatten im Ausland lebt, ist es für das Verfahren
meistens einfacher, wenn dieser Ehegatte formal als der Antragsteller auftritt.

Ehefrau
Ehemann

2. Name und Adresse der Ehefrau:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob die Ehefrau
dort gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur eingereicht werden,
wenn die Adresse vollständig bekannt ist.





3. Name und Adresse des Ehemanns:

Bitte geben Sie den tatsächlichen Aufenthaltsort an, egal ob der Ehemann
dort gemeldet ist oder nicht. Die Scheidung kann nur eingereicht werden,
wenn die Adresse vollständig bekannt ist.





4. letzte gemeinsame Adresse der Eheleute




Heiratsdaten

5. Datum der Heirat:


6. Ort der Heirat (Standesamt):

Daten zur Trennung

7. Heiratsregister-Nummer:

Die Heiratsregister-Nr. steht oben auf der Heiratsurkunde und hat das
Format z.B. „231/1990“. (kann nachgereicht werden)

Die Trennungszeit, also die Zeit zwischen Trennung und Scheidungsantrag, muss
grundsätzlich mindestens knapp ein Jahr betragen, wobei eine Trennung in der
ehelichen Wohnung mitgezählt wird

8. seit wann getrenntlebend?
9. wer zog zuerst aus?

Ehefrau
Ehemann
wir leben getrennt in der Ehewohnung

10. wohnt noch einer der Ehepartner in der Ehewohnung?

nein
Ehefrau
Ehemann
beide

Kinder

11. sind gemeinsame Kinder vorhanden?

nein, die Ehe blieb kinderlos
ja, Name(n) und Geburtsdaten des Kindes/der Kinder:

12. wenn mindestens ein minderjähriges gemeinsames Kind vorhanden ist: bei wem
lebt das Kind bzw. Kinder?

bei der Ehefrau
beim Ehemann
andere Regelung:

13. wie soll das Sorgerecht geregelt werden?


wir wollen das gemeinsame Sorgerecht behalten (Regelfall)
derjenige Elternteil, der den Scheidungsantrag stellt, soll das
alleinige Sorgerecht erhalten (in diesem Fall geben Sie bitte unter Punkt 22 „Weitere Mitteilungen“ die Gründe
für ein alleiniges Sorgerecht an)

Anmerkung: Derjenige Elternteil, der den Scheidungsantrag stellt,
kann immer nur die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen.
Er kann also nicht beantragen, das alleinige Sorgerecht dem anderen
Elternteil zu übertragen. Stellt also beispielsweise der Vater den
Scheidungsantrag, so kann er nicht beantragen, dass die Mutter das
alleinige Sorgerecht bekommen soll. Das kann nur die Mutter selbst beantragen.
In diesem Fall müsste also die Mutter den Antrag stellen.
Wenn das nicht möglich ist, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.

Zustimmung des anderen Ehegatten:

14. stimmt der andere Ehegatte der Scheidung zu?

ja
nein

Einigung über die Scheidungsfolgen:

15. gibt es einen Ehevertrag oder eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung?

ja
nein

a)Ehegattenunterhaltung:

16. wie haben sich die Eheleute über folgende Punkte geeinigt?

beiderseitiger Verzicht
anders:

b) Ehewohnung:

bereits aufgegeben
Ehefrau bleibt in der Wohnung
Ehemann bleibt in der Wohnung

c) Hausrat

bereits aufgeteilt
noch nicht aufgeteilt, aber folgende Regelung getroffen:

d) Kindesunterhalt:

nach Düsseldorfer Tabelle
anders:

e) Besuchsrecht:

 

Vorsorgeausgleich
(Rentenausgleich):

17. wurde in einem Notarvertrag der Vorsorgeausgleich ausgeschlossen?

Achtung: bitte den Ausschluss des Versorgungsausgleichs (Rentenausgleichs)
nicht mit einem Ausschluss des Unterhalts verwechseln.

ja
nein

18. falls ja: wann wurde dieser Notarvertrag geschlossen?


19. falls kein notarieller Versorgungsausgleich vorliegt:

Unter bestimmten Voraussetzungen kann ausnahmsweise
beim Gericht beantragt werden, einen Verzicht auf den
Versorgungsausgleich auch ohne Notarvertrag zu genehmigen.
Das setzt voraus, dass der andere Ehegatte zustimmt,
die Ehe nur kurz war und beide Ehegatten in ungefähr gleichem
Maße berufstätig waren. Ein Ausschluss kommt auch in Betracht,
wenn nur einer der Ehegat-ten während der Ehe durchgehend
rentenversichert war, während der andere Ehegatte z.B. selbständig
war oder während der Ehe studiert hat. Ob in diesen Fällen ein
Verzicht genehmigt wird, liegt im Ermessen des Gerichts. Wir können
daher leider nicht garantieren, dass das Gericht den Verzicht genehmigt,
auch wenn die oben genannten Voraussetzungen vorliegen.

Soll ein Antrag auf Ausschluss
des Vorsorgungs – ausgleichs
gestellt werden?

falls ja: welche Gründe dafür gibt es?


ja
nein

Sonstiges:

 

20. Sind zwischen den Eheleuten weitere Prozesse anhängig?


nein
ja, und zwar (Gegenstand, Gericht, Aktenzeichen):

21. Wie hoch ist das zusammengerechnete Nettoeinkommen beider Eheleute pro Monat (ungefähre Angaben reichen aus)?

(Anm.: das Einkommen wird benötigt, um die Prozesskosten zu berechnen
und den Gerichtskostenvorschuss einzahlen zu können. Es reicht aus, dass
Sie uns das Einkommen ungefähr mitteilen. Sie können dieses Feld auch
offenlassen; wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Je höher
das Einkommen ist, desto höher sind die Kosten.)


22. Weitere Mitteilungen:


Kontakt:

23. Ihre Email-Adresse:



Vollmacht:

24. für evtl. Rückfragen geben Sie bitte Ihre Telefonnummer an:

Ich erteile Rechtsanwalt Gärtner, Neumark.11, 49074 Osnabrück, die
Vollmacht, beim zuständigen Gericht eine Scheidung mit den o.a. Daten zu
beantragen. Die Vollmacht erstreckt sich lediglich auf diejenigen Tätigkeiten, für
die ein Anwalt unbedingt erforderlich ist. Rechtsanwalt Gärtner verpflichtet
sich, die Kosten so gering wie möglich zu halten und alle erforderlichen Schritte
zu unternehmen, damit auch das Gericht die Kosten niedrig hält. Bei Verletzung
dieser Pflicht wird zu Gunsten des Mandanten unterstellt, dass eine Verringerung
der Kosten möglich gewesen wäre. Rechtsanwalt Gärtner kann dann nur
das geringere Honorar verlangen.


ja, ich erteile die Vollmacht
nein, noch keine Vollmacht, ich bitte erst um Rückmeldung


Hinweis: Wenn Sie dieses Formular absenden, werden die von Ihnen
gemachten Angaben bei uns gespeichert. Alle Angaben unterliegen jedoch
der strengen anwaltlichen Schweigepflicht. Das gilt auch dann, wenn kein
Auftrag zustande kommt. In diesem Fall werden Ihre Daten gelöscht.

Ihre Nachricht wird ohne Zwischenspeicherung
direkt an uns weitergeleitet. Es erfolgt keine andere Verwendung der Daten oder eine
Weitergabe an Dritte. Sie erklären sich mit der Verarbeitung und der Weiterleitung der oben
eingetragenen Daten an uns einverstanden. Diese Einwilligung können Sie jederzeit mit Wirkung
für die Zukunft widerrufen.

Sie haben gem. §§ 312 d, 355 BGB das Recht, binnen 1 Monat nach Auftragserteilung
den erteilten Auftrag zu widerrufen. Der Widerruf ist in Textform zu richten an:
Rechtsanwalt Thomas Gärtner, Neumark. 11, 49074 Osnabrück. Der Widerruf muss
keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Bereits ausgeführte Leistungen werden bei fristgemäß erfolgetm Widerruf, sofern
Sie mich ausdrücklich vor Ablauf der Widerrufsfrist beauftragt haben, tätig zu
werden, nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in Rechnung gestellt.