Geboren 1965 in Duisburg

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt

Referendariat beim Oberlandesgericht Oldenburg

Seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen

Seit 2000 Fachanwalt für Familienrecht.

Ich verstehe meine Tätigkeit seit Beginn des Jahres 1996 in erster Linie in der Beratung, der Vertretung und der Wahrnehmung der Interessen meiner Mandanten im Familienrecht, insbesondere berate und vertrete ich Sie in folgenden Bereichen des Familien und Erbrechts:

I.

Ehescheidung, einverständlich oder streitig

Minderjährigen- und volljährigen Kindesunterhalt

Ehegattenunterhalt, als Trennungsunterhalt und/oder nachehelichen Unterhalt

Sorgerecht

Umgangsrecht, insbesondere Wechselmodell oder paritätisches Wechselmodell mit den Auswirkungen auf den Kindes-, und/oder Ehegattenunterhalt

Zugewinnausgleich,

sonstige Vermögensauseinandersetzung der sog. Gesamthandsgemeinschaft, z.B. einer gemeinsamen Immobilie oder sonstigem gemeinsamen Vermögens.

Selbstverständlich berate und vertrete ich Sie auch im Bereich des Kindschaftsrechts  (Vaterschaftsanfechtung und/oder Vaterschaftsfeststellung)

II.

Des Weiteren befasse ich mich neben dem Familienrecht schwerpunktmäßig mit dem Erbrecht und Pflichtteilsrecht.

III.

Durch meine Beratung und meine Tätigkeit versuche ich nicht nur Ihre Interessen und Rechte erfolgreich durchzusetzen, sondern ich bin auch stets darauf bedacht eine nachteilige Kostenfolge für Sie zu vermeiden. Aufgrund dessen lege ich mein Augenmerk zunächst darauf, sollte es die rechtlichen und gesetzlichen Möglichkeiten zulassen, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen und kostspielige gerichtliche Verfahren zu vermeiden.

Sofern eine außergerichtliche Einigung nicht erzielt werden kann, vertrete ich Ihre Interessen selbstverständlich auch sachkundig und kompetent in einer gerichtlichen Auseinandersetzung.

Sofern ich nach rechtlicher Prüfung der Ansicht bin, dass eine gerichtliche Durchsetzung Ihres Anliegens keine Aussicht auf Erfolg hat, werde ich Ihnen, insbesondere im Kosteninteresse, von einem gerichtlichen Verfahren abraten, und werde Alternativen aufzuzeigen.

Bei komplizierten rechtlichen Fragen erarbeite ich gemeinsam mit Ihnen die rechtliche Lösung des Problems. Zudem wirke ich gestalterisch bei Verträgen oder anderen Vereinbarungen mit.

Dabei unterrichte ich Sie umfänglich über alle gerichtlichen und außergerichtlichen Schritte, die veranlasst werden. Dazu gehört, dass Sie Abschriften der gesamten Korrespondenz erhalten die mit der/dem Gegner:in, Versicherungen, Gerichten oder Behörden geführt werden.

Seit Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit habe ich immer großen Wert darauf gelegt, die rechtlichen Vorgänge für Sie, als den juristischen Laien, verständlich zu fassen.