Bitte beachten Sie, dass für die Stellung des Scheidungsantrages mit Ausnahme von Härtefällen das Trennungsjahr eingehalten werden muss. Nähere Informationen zur Scheidung und den möglichen Scheidungsfolgen finden Sie hier.

Um einen Scheidungsantrag für Sie schnell und unkompliziert einreichen zu können, finden Sie im Anschluss ein entsprechendes Formular, um mir alle notwendigen Informationen zukommen lassen zu können. Auch bei einer einvernehmlichen Scheidung, muss von einem der Ehegatten ein Scheidungsantrag durch einen Anwalt beim zuständigen Amtsgericht gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass ein Mandant erst nach einer entsprechenden Bestätigung einer Mandatsübernahme durch uns entsteht.

Das Ausfüllen des nachfolgenden Formulars ist für Sie unverbindlich und kostenlos! Nach Absenden des Formulars, lasse ich Ihnen dann alle notwendigen Unterlagen für ein Scheidungsverfahren auf dem Postweg zukommen. Bei Fragen hinsichtlich der Gerichts- und Anwaltskosten, komme ich gerne in einem persönlichen Gespräch zurück.
Online Scheidungsformular

Es gibt auch die Möglichkeit bei sozialschwachen Personen die so genannte Verfahrenskostenhilfe bei Gericht zu beantragen.

Erklärung über persönliche und wirtschaftlichen Verhältnisse (PDF)

Selbstverständlich berate ich Sie auch hier persönlich. Sie können jederzeit einen persönlichen Termin unter der Telefonnummer: 0541 58058564 oder unter der Email info@tg-recht.de vereinbaren.